Klimaschutz und Energieeffizienz
Sie wollen mit ihrem Unternehmen Investitionen in energieffizientere Anlagen oder Gebäude tätigen und somit einen Beitrag zur Klimaneutralität und CO2-Einsparungen in Niedersachsen leisten? Dann können Sie im Rahmen des Programms einen Zuschuss für ihr Investitionsvorhaben beantragen.
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Kommunale Unternehmen
- Träger öffentlicher Gebäude
- Kultureinrichtungen
Fördergegenstände
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (über den gesetzlichen Standard hinaus)
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und Anlagen
- Beinhaltet auch Anlagen, die für Produktionsprozesse notwendige Energie bereitstellen (z.B. Strom aus PV, Wärme aus Biomasse) oder Speichern (z.B. Batteriespeicher oder Pufferspeicher)
- Einsatz erprobter, aber bisher nicht wirtschaftlich einsetzbarer Technologien ist zulässig (z.B. Wasserstoff oder CO2-Abscheidung)
- Errichtung von Nahwärmenetzen für die energetische Sanierung und Nutzung von Abwärme
- Abwärme darf nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt werden
- Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Fördersatz
- Zuschuss von bis zu 70%, abhängig von den geplanten Maßnahmen, ihrer Qualität und der Unternehmensgröße
- Mindestfördersumme: 25.000 €
- Maximal 2 Mio. Förderung für Punkt 1-3 (nach AGVO)
- Maximal 200.000€ für Punkt 4 "Netzwerke" (nach De-Minimis)
Voraussetzungen
- Erfüllung Qualitätskriterien laut Scoring, abhängig von Fördergegenstand und Antragssteller
- Nachweis Einsparungen fossiler Energien durch Sachverständigen
Antragsstellung
- Kundenportal der NBank
- Antragsstichtage jeweils 01.03 und 01.09 eines Jahres (letzter Stichtag: 01.09.2025)
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!