Förderung nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Derzeit keine Antragsstellung möglich
Mit dem Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt damit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse.
Antragsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU)
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Fördergegenstände
- Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Dazu gehören:
- Der Ladepunkt (Hardware)
- Die Anschlusskosten (Netzanschluss und Batteriespeichersysteme)
- Die Installationskosten (z.B. Erdarbeiten)
- Das Energiemanagementsystem/ Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
- Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung.
Fördersatz
- Die maximal möglichen Förderbeträge pro Ladepunkt werden basierend auf der Nennladeleistung vorgegeben. Grundsätzlich gilt:
- Ladepunkte bis 149 kW werden mit einem Höchstbetrag von 14.000 € für KMU und 7.000 € für GU gefördert.
- Ladepunkte mit 150 kW oder mehr mit 30.000 € für KMU und 15.000 € für GU
- Die maximale Förderquote beträgt 40% für KMU und 20% für GU
Voraussetzungen
- Der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen
- Die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
Antragsstellung
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