Ausweitung steuerliche Forschungszulage für Unternehmen
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZuIG) unterstützt seit 2020 in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen bei ihren eigenen und externen Forschungsaktivitäten über steuerliche Begünstigung. Mit der Einführung des Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde die Forschungszulage für Unternehmen deutlich ausgeweitet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Höhe der Forschungszulage für KMU wurde von 25% auf max. 35% angehoben
- Die Höhe der Bemessungsgrundlage (d.h. im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen) wurde von 4 auf 10 Mio. € angehoben
- Aufwendungen für Eigenleistungen von Unternehmen werden in der Bemessungsgrundlage mit nunmehr 70 statt vorher 40 € je Arbeitsstunde berücksichtigt
- Die mit Auftragsforschung verbundenen Kosten können nun mit bis zu 70% (vorher 60%) in die Bemessungsgrenze einbezogen werden
- NEU: Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, sofern das Wirtschaftsgut im begünstigten FuE-Vorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet wird und für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich ist können nun berücksichtigt werden.