Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern - auch für Unternehmen
Das BMV hat die neue Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" veröffentlicht. Für die einzelnen Förderaufrufe stehen insgesamt 500 Mio. € zur Verfügung.
Am 15. April wird von 10:00 bis 12:00 ein Online-Seminar dazu stattfinden um das Programm vorzustellen und Fragen zu klären.
Es gibt drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder (Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 15. April bis zum 10. November 2026)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung (Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 15. April bis zum 10. November 2026)
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand (Antragsfrist: 15. Oktober 2026)
Förderfähige Maßnahmen sind: Nicht-öffentliche Ladepunkte an und in bestehenden Mehrparteienhäusern:
- Betriebsfähige Ladepunkte (z.B. Wallboxen) mit mind. 11 kW und max. 22 kW pro Ladepunkt und ihre technische Ausrüstung
- Netzanschluss und Elektroarbeiten
- Bauliche Maßnahmen rund um die Installation
- Vorverkabelung von Stellplätzen
Förderhöhe
- Festbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz: max. 1.300 Euro ohne installierte Wallbox; max. 1.500 Euro mit Wallbox; max. 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt
- Bei Aufruf Nr. 3 zusätzlich: Förderhöchstsatz: 70 %
Voraussetzungen
- Pro Mehrparteienhaus müssen mind. 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze und mind. sechs Stellplätze elektrifiziert werden (d. h. mind. vorverkabelt).
- Betrieb grundsätzlich mit erneuerbaren Energie