Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern - auch für Unternehmen

Quelle: www.eurooffice.de

Das BMV hat die neue Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" veröffentlicht. Für die einzelnen Förderaufrufe stehen insgesamt 500 Mio. € zur Verfügung.

Am 15. April wird von 10:00 bis 12:00 ein Online-Seminar dazu stattfinden um das Programm vorzustellen und Fragen zu klären.

Es gibt drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder (Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 15. April bis zum 10. November 2026)
  2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung (Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 15. April bis zum 10. November 2026)
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand (Antragsfrist: 15. Oktober 2026)

Förderfähige Maßnahmen sind: Nicht-öffentliche Ladepunkte an und in bestehenden Mehrparteienhäusern:

  • Betriebsfähige Ladepunkte (z.B. Wallboxen) mit mind. 11 kW und max. 22 kW pro Ladepunkt und ihre technische Ausrüstung
  • Netzanschluss und Elektroarbeiten
  • Bauliche Maßnahmen rund um die Installation
  • Vorverkabelung von Stellplätzen

Förderhöhe

  • Festbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz: max. 1.300 Euro ohne installierte Wallbox; max. 1.500 Euro mit Wallbox; max. 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt
  • Bei Aufruf Nr. 3 zusätzlich: Förderhöchstsatz: 70 %

Voraussetzungen

  • Pro Mehrparteienhaus müssen mind. 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze und mind. sechs Stellplätze elektrifiziert werden (d. h. mind. vorverkabelt).
  • Betrieb grundsätzlich mit erneuerbaren Energie