Förderung "Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur"
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) stellt weitere 150 Mio. € für die Förderung von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur für E-PKW und E-LKW zur Verfügung. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie die dafür notwendigen Netzanschlüsse.
Ab dem 3. Juni können Unternehmen eine Förderung beantragen. Das Programm richtet sich vor allem an das Transport und Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie z.B. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.
Details zur Förderung:
- Nur ein Antrag pro Unternehmen zulässig
- Förderfähig sind Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau
- Förderquote für KMU maximal 40%, für Großunternehmen maximal 20%
- Maximale Förderung abhängig von Ladeleistung der einzelnen Punkte:
- Ladeleistung 50-149 kW: Bis 14.000€ pro Punkt für KMU, bis 7.000€ für Großunternehmen
- Ladeleistung >150 kW: Bis 30.000€ pro Punkt für KMU, bis 15.000€ für Großunternehmen
- Wichtig: Der erforderliche Strom muss aus Erneuerbaren Energien stammen
Weitere Details finden Sie in der Pressemitteilung des BDMV