Förderung von Projekten im Bereich regionale Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat eine Richtlinie zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse veröffentlicht, die ab dem 01.08. in Kraft tritt und bis zum 31.12.2024 gültig ist.
Mit der Richtlinie werden die bisherigen Landesprogramme „Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen“ und „Absatzförderung“ zusammengeführt. Ziel des Programms ist daher:
- Verbesserung regionaler Wertschöpfungsstrukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und
- Stärkung der Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor und Erhöhung dessen Wertschöpfung durch Kommunikationsprojekte
Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 15. August 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in zwei Bereichen möglich:
- Investiver Bereich
- Antragsberechtigt: Landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Kleinst- und Kleinunternehmen)
- Fördergegenstand: Erstmalige Neuanschaffungen von
- (teil)mobilen Molkereien, (teil)mobilen Schlachteinheiten und dazugehörigen Investitionen im Bereich der Weiterverarbeitung
- Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- bzw. Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte
- Investitionen in Gastronomiebetriebe, wenn es sich um Verarbeitungsküchen in kombinierter Nutzung für Hofläden oder Hofcafes in unmittelbarer Einheit mit dem landwirtschaftlichen Betrieb handelt
- Fördersatz: 40%, mind. 5.000€ aber max. 100.000€
- Voraussetzung: u. a. mind. 50 % der bezogenen Waren müssen aus einem Umkreis von max. 75 km vom Investitionsort stammen
- Nicht-investiver Bereich
- Antragsberechtigt: Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fachverbände (Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen)
- Fördergegenstand: Kommunikationsmaßnahmen wie u. a. Absatzförderprojekte, Teilnahme und Veranstaltungen an/von Messen und Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit, Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen einschl. des Betriebs einer Geschäftsstelle
- Fördersatz: je nach Maßnahme 50% bis 75%, mind. 5.000€ aber max. 60.000€ bzw. 150.000€