Neue Förderrichtlinie im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ab 2025

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes ist das größte Innovationsförderprogramm des Bundes. Es unterstützt branchen- und themenoffen FuE-Projekte im Mittelstand. Etwa 75% der geförderten Unternehmen haben dabei weniger als 50 Mitarbeiter. Ab dem 01.01.2025 wird es mit der neuen Richtlinie wesentliche Änderungen im Program geben. Neben der Erhöhung der maximalen Fördersummen werden folgende Erleichterungen mit der kommenden Richtlinie in Kraft treten:

  1. Verbesserte Förderbedingungen für FuE-Einsteiger sowie kleine und junge Unternehmen, u.a.:
    • Umstellung von Durchführbarkeitsstudien auf De-minimus-Förderung
    • Verlängerung des Projektzeitraums von Durchführbarkeitsstudien auf max. 12 Monate
    • Vergabe von Aufträgen in Durchführbarkeitsstudien sind jetzt auch an projektbezogene Dritte möglich
  2. Verbesserte Förderbedingungen für Transfer und Internationalisierung, u.a.:
    • Erhöhte Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung
    • Verlängerung der Frist für Projekte zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes
  3. Weitere Vereinfachungen:
    • Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten bei Durchführbarkeitsstudien
    • Erhöhung der maximal zuwendungsfähigen Kosten für alle Projektformen

Alle Details finden Sie in der Veröffentlichung des BMWK