Wichtige Erleichterungen bei der Investitionsförderung "Niedersachsen EFRE Invest"

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat wichtige Änderungen in der Invesititionsförderrichtlinie Niedersachsen EFRE Invest bekanntgegeben.

Bisher war der Mittelabfluss durch die hohen Anforderungen im Scoring eher gering, nur wenige Unternehmen konnten die Anforderungen erfüllen. Dies soll sich durch diverse Vereinfachungen nun ändern. Die wichtigsten Änderungen im Scoring hier im Überblick:

  1. Die Anforderung zur Erhöhung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze wurde durch die Schaffung "positive Beschäftigungseffekte" ersetzt. Dadurch werden jetzt auch folgende Maßnahmen positiv angerechnet:
    • Angebot von Ausbildungsplätzen
    • Teilnahme an externen Fortbildungen
  2. Anstatt der Schaffung von Arbeitsplätzen kann jetzt alternativ die Höhe der Investition im Verhältnis zu den Abschreibungen der letzten drei Jahre herangezogen werden. Maßgeblich ist, das der Investitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 25 Prozent übersteigt.
  3. Anstatt zwei Digitalisierungsmaßnahmen muss nur noch eine Maßnahme erfolgen
  4. Es muss kein Personal für Forschung und Entwicklung mehr eingestellt werden. Engagement im Bereich F&E ist stattdessen ausreichend, d.h. zum Beispiel auch Kooperation mit externen Einrichtungen oder eigene F&E
  5. Der Quotient für Punkte im Bereich "Maßnahmen zu Umweltschutz und Energieeffizienz" wurde gesenkt

Die Voraussetzung verpflichtender CO2-Einsparmaßnahmen im Rahmen der Investitionen ist momentan weiterhin gegeben, wird aber voraussichtlich in einer weiteren Novelle 2025 entkoppelt.