Neue Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung im Mittelstand

Quelle: www.eurooffice.de

Die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz" (BKI) soll klimafreundliche Investitions- sowie anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben fördern, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen.

Insgesamt stehen im Rahmen des Förderprogramms bis 2030 ca. 3,3 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung.

Die Förderrichtlinie teilt sich in zwei Module:

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Fördergegenstand: Investitionen aller Industriesektoren, die mindestens 40 Prozent CO2- Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen, indem Unternehmen ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellen

Antragsberechtigte: Unternehmen und Konsortien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Planer oder Betreiber von Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen (bei F&E-Projekten kann ein Konsortium aus mehreren Unternehmen bestehen, von denen mindestens eins Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen plant oder betreibt und die Ergebnisse industriell in einer Produktionsstätte in Deutschland anwenden will)
  • Betriebsstätte/Niederlassung und Projektumsetzung in Deutschland
  • Hochschulen, Universitäten und weitere Forschungseinrichtungen können im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens als Projektpartner eingebunden werden

Modul 2: Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS

Fördergegenstand: Vorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU (Carbon Capture and Utilization) und CCS (Carbon Capture and Storage) in Industrien und der Abfallwirtschaft mit schwer vermeidbaren Emissionen entsprechend der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung

Antragsberechtigte: Unternehmen der Industrie und Abfallwirtschaft mit schwer vermeidbaren Emissionen sowie Konsortien solcher Unternehmen mit Vorhabenumsetzung in Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland; bei Innovationsvorhaben können auch Forschungseinrichtungen in einem Konsortium mit Unternehmen Anträge stellen

Teilmodule und Förderhöhen: Investitionsvorhaben mit Gesamtkosten ab 1 Mio. Euro bzw. bei KMU ab 500.000
Euro in folgenden Teilmodulen:

  • Teilmodul 1 - Investitionsvorhaben (nach Art. 36 AGVO): bis zu 30. Mio. Euro
  • Teilmodul 2 - Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung nach Art. 25 AGVO): bis zu 35 Mio. Euro

Förderintensität: i. d. R. zwischen 25 % bis 50 % je nach Teilmodul und Vorhaben