Neue E-Lastenrad-Richtlinie für Unternehmen

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) wurde eine neue Förderrichtlinie für E-Lastenfahrrädern im fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, eine breitere Marktdurchdringung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr zu unterstützen und so einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor sowie zur Luftreinhaltung zu leisten. Gefördert wir die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (bspw. Hochschulen). Die Förderhöhe beträgt 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. Anträge können ab sofort und laufend bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BAFA