Förderung für Energieberatung und Audit für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Quelle: www.eurooffice.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen des Programms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ eine neue Richtlinie für die Jahre 2025-2026 veröffentlicht.

Das Programm wird demnach ab dem 01.01.2025 mit den gleichen Konditionen im Hinblick auf die Förderhöhen fortgeführt (die Laufzeit der bisherigen Richtlinie endet am 31.12.2024). Es gibt Förderung in Höhe von 50% bzw. max. zwischen 600 und 5.000€, abhängig von der Maßnahme, Energieverbrauch und Grundfläche des Gebäudes. (Details siehe Förderübersicht)

Eine wesentliche Änderung bezieht sich auf das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Demnach ist ein Vorhabenbeginn (d. h. Abschluss eines Leistungsvertrags) vor der Bewilligung künftig nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage der Bewilligungsbehörde geschlossen wird. Eine auflösende Bedingung wird in diesem Zusammenhang nicht mehr akzeptiert. Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist daher künftig unzulässig.

Anträge können in drei Modulen gestellt werden: