Verschiebung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und des Lieferkettengesetzes (CSDDD)

Das EU-Parlament hat am 3. April der von der EU-Kommission vorgeschlagenen und vom Rat bereits befürworteten zeitlichen Verschiebung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) um zwei Jahre und dem europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) um ein Jahr zugestimmt. Damit treten erste europäische Berichtspflichten wie von der Kommission vorgeschlagen frühestens im Jahr 2028 in Kraft.

Mit der nun beschlossenen zeitlichen Verschiebung wird Zeit gewonnen, um inhaltliche Änderungen an den beiden Richtlinien vorzunehmen. Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest.

Nach dem Kommissionvorschlag zur Änderung der CSRD sollen künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (anstatt vorher 250 Mitarbeitern) und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von 25 Mio. € zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Insgesamt sollen durch den Vorschlag nach Kommissionsangaben die Berichtspflichten für bis zu 80 % aller bisher von der Richtlinie betroffenen Firmen entfallen.