BMWE startet Vorverfahren zur nächsten Runde der Klimaschutzverträge - Teilnahme bis 01.12.2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat mit einer Pressemitteilung ein weiteres Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) gestartet. Dieses Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können.
Ziel/Fördergegenstand der Klimaschutzverträge
- Ziel: Absicherung von Unternehmen bei Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren gegen Preisrisiken (etwa von Wasserstoff oder CO2), Ausgleich von Mehrkosten und Schaffung von sicheren Investitionsrahmenbedingungen für klimafreundliche Technologien
- Fördergegenstand: Investitionen der energieintensiven Industrie in zukunftsfähige CO2-arme Produktionsverfahren, u. a. in den Bereichen Chemie, Zellstoff und Papier, Primärstahl, andere Metalle, Zement und Kalk sowie Keramik, Glas und Gips
- Anpassungen hinsichtlich der 1. Runde Klimaschutzverträge 2024: Förderfähig sind nun auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) bzw. zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2.
Die Funktionsweise von Klimaschutzverträgen kann dieser Website entnommen werden.
Teilnahmeberechtigte/-verfahren
- Unternehmen aus sämtlichen energieintensiven Industriezweigen (bspw. Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie) einschl. Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
- Es können sich auch mehrere kleine Anlagen bzw. Unternehmen als Konsortium für eine Förderung bewerben, insofern die u. g. Anforderungen erfüllt werden.
Eine Teilnahme ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können (Start: voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres; geplante Mittel: rund 6 Mrd. Euro).
Bis zum 01. Dezember 2025 können Unternehmen mit neuen Projekten oder erneut durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren teilnehmen, wenn das Unternehmen bereits am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2024 teilgenommen hat.
Fördervoraussetzungen
Für den Abschluss von Klimaschutzverträgen kommen Vorhaben in Frage, die u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestgröße der Treibhausgasemissionen im Referenzsystem: 5kt CO2-Äquivalente pro Kalenderjahr (somit auch für mittelständische Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen offen)
- Schwellenwerte für Treibhausgasemissionsminderungen: mind. 60 % relative Treibhausgasemissionsminderung gegenüber dem Referenzsystem ab dem 3. vollständigen Kalenderjahr innerhalb der Vertragslaufzeit (Laufzeit Klimaschutzverträge: i. d. R. 15 Jahre)
Einen Überblick über die 15 ausgewählten Vorhaben aus der 1. Gebotsrunde entnehmen Sie bei Interesse den Projektsteckbriefen sowie der BMWE-Pressemitteilung. Hier ist unter anderem das Lachendorfer Unternehmen als eine von deutschlandweit zwei Papierfabriken zum Zuge gekommen.