Anträge im ELER-Agrarinvestitionsförderprogramm ab 09.03 möglich

Quelle: www.eurooffice.de

Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat mit einer Pressemitteilung einen weiteren Antragszeitraum im Rahmen des ELER-Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) bekanntgegeben. Anträge können von landwirtschaftlichen Betrieben vom 09.03. bis zum 23. März 2026 eingereicht werden. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr rund 18 Mio. Euro zur Förderung von investiven Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Fördereckpunkte zusammengefasst:

  • Fördergegenstand: Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Schaffung baulicher und technischer Voraussetzungen zur Erzeugung, Erstverarbeitung oder zum Erstverkauf von Anhang-I-Erzeugnissen
    • Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschl. Erschließung bei Verlegung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile in den Außenbereich 
    • Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen) wie bspw. Kauf von neuen Maschinen und Geräten für eine sparsame, gezielte Ausbringung von Gülle oder Pflanzenschutzmitteln
    • Allgemeine Aufwendungen u. a. für Investitionskonzept, Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien
  • Voraussetzung: u. a. Einhaltung bestimmter Anforderungen im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz, bei Stallvorhaben zusätzlich im Bereich Tierschutz
  • Förderhöhe: 
    • Investitionsvolumen: mind. 20.000 Euro und max. 2 Mio. Euro
    • Fördersatz: abhängig von der Maßnahme i. d. R. zwischen 20 und 40 %, jedoch max. 400.000 Euro

Die endgültige Richtlinie liegt derzeit noch nicht vor; geplant sind u. a. folgende Änderungen:

  • Anhebung der Prosperitätsgrenze (Einkommenshöchstgrenze in der Agrarförderung) auf 170.000 Euro für ledige, 200.000 Euro für verheiratete Personen
  • Vereinfachtes Investitionskonzept für kleine Investitionen bis 150.000 Euro oder Anträge mit nur einer spezifischen Investition zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen)
  • Reduzierung des Fördersatzes für Maschinen der Außenwirtschaft auf 20 %
  • Ab 2027 auch wieder Investitionen in Schweineställe aufgrund des Auslaufens des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“

Nähere Informationen und Ansprechpersonen: