Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Sie wollen ihre Betriebsgebäude sanieren und so ihre Energiekosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet für verschiedene Einzelmaßnahmen Zuschüsse, sowohl für Unternehmen als auch für Private.

Antragsberechtigte

  • Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Private Hauseigentümer

Fördergegenstände

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, z.B.
    • Dach- und Geschossdecken, Boden und Fassaden
    • Fenster und Außentüren
    • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung), z.B.
    • Einbau/Austausch raumluft- und klimatechnische Anlagen
    • Kältetechnik zur Raumkühlung
    • Einbau MSR zur Realisierung Gebäudeautomation
  • Heizungsoptimierung, z.B.
    • Ersatz von Pumpen
    • Pufferspeicher
    • Elektronische Durchlauferhitzer
  • Fachplanung und Baubegleitung in Zusammenhang mit den Fördergegenständen
Bild vergrößern: BEG EM Fördersätze 2024
BEG EM Fördersätze 2024

Fördersatz

  • Einheitlicher Fördersatz von 15%, plus 5% bei vorhandenem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP, gilt nur für Wohngebäude)
  • Maximal 500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • Fachplanung und Baubegleitung: Fördersatz max. 50%; Obergrenze 5 € pro Quadratmeter und höchstens 20.000 €

Voraussetzungen

  • Einbindung eines qualifizierten Energieberaters (Gebäudehülle und Anlagentechnik) bzw. einer Fachfirma (Heizung)
  • Technische Mindestanforderungen laut Richtlinie müssen eingehalten werden
  • Leistungsvertrag muss bei Antragsstellung unter Vereinbarung einer auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein

Antragsstellung

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!