Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und sonstige Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
- Gemeinnützige Organisationen, Kultureinrichtungen
Fördergegengstände
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Energieberatung für Nichtwohngebäude in Form eines energetischen Sanierungskonzeptes
- Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden
Fördersatz
- 50% des Beraterhonorars, max. 4.000€, je nach Nettogrundfläche des Gebäudes
Voraussetzungen
- Energieberatung nur durch Personen, die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie "Energieberatung für Nichtwohngebäude" gelistet sind
- Dauer maximal 12 Monate nach Bewilligung
Antragsstellung
- Über das Antragsportal der BAFA
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!