Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und sonstige Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen, Kultureinrichtungen

Fördergegengstände

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
    • Energieberatung für Nichtwohngebäude in Form eines energetischen Sanierungskonzeptes
    • Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden

Fördersatz

  • 50% des Beraterhonorars, max. 4.000€, je nach Nettogrundfläche des Gebäudes

Voraussetzungen

  • Energieberatung nur durch Personen, die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie "Energieberatung für Nichtwohngebäude" gelistet sind
  • Dauer maximal 12 Monate nach Bewilligung

Antragsstellung

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

Quelle: www.eurooffice.de