Laden in Mehrparteienhäusern
Das Bundesministerium für Verkehr hat eine neue Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" veröffentlicht. Für die einzelnen Förderaufrufe stehen insgesamt 500 Mio. € zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Es gibt drei Aufrufe, jeweils für verschiedene Antragsberechtigte:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung (Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 15. April bis zum 10. November 2026)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder (Laufende Antragsmöglichkeiten ab dem 15. April bis zum 10. November 2026)
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand (Antragsfrist: 15. Oktober 2026)
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Dazu zählen
- Die Vorverkabelung von Stellplätzen
- Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung mit mind. 11 kW und max. 22 kW pro Punkt
- Netzanschluss und Baumaßnahmen
- Technische Ausrüstung
Fördersatz
- Festbetrag pro elektrifiziertem Stellplatz: Max. 1.300€ ohne Wallbox, 1.500€ mit Wallbox, 2.000€ für Ladepunkt für bidirektionales Laden
- Nur Aufruf 3: Höchstsatz 70%
Voraussetzungen
- Mind. 20% aller zum Objekt gehörenden Stellplätze, mind. 6 Stellplätze
- Betrieb mit erneuerbaren Energien