Bundesförderung effiziente Gebäude - Heizungsförderung
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde auch die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen nochmal angepasst.
Antragsberechtigte
- Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Private Hauseigentümer
Fördergegenstände
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Beinhaltet auch Einbau und Optimierung des Heizsystems
Fördersatz (NWG - Nicht-Wohngebäude)
- Fördersatz von 30% für Heizungstausch, für Wärmepumpen ab Q1 2027 nur noch 15%
- Wertschöpfungs-Bonus bei Wärmepumpen mit Ursprung in der Union: + 15 %-Punkte (ab 1. Quartal 2027)
- Höchstgrenzen gestaffelt nach Nettogrundfläche
Voraussetzungen
- Einbindung eines qualifizierten Energieberaters bzw. einer Fachfirma
- Technische Mindestanforderungen laut Richtlinie müssen eingehalten werden
- Leistungsvertrag muss bei Antragsstellung unter Vereinbarung einer auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein
Antragsstellung
- Über die KFW
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