Bundesförderung effiziente Gebäude - Heizungsförderung

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde auch die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen nochmal angepasst.

Antragsberechtigte

  • Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Private Hauseigentümer

Fördergegenstände

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Beinhaltet auch Einbau und Optimierung des Heizsystems
Bild vergrößern: BEG EM Fördersätze 2024
BEG EM Fördersätze 2024

Fördersatz

  • Fördersatz von 30% für Heizungen
  • Plus 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird und ein natürliches Kältemittel genutzt wird
  • Höchstgrenzen gestaffelt nach Nettogrundfläche
    • Bis 150 m2: max. 30.000 €, danach
    • bis 400 m2: 200 € pro m2
    • bis 1000 m2: 120 € pro m2
    • ab 1000 m2: 80 € pro m2
  • Achtung: Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus nur für selbstgenutztes Wohneigentum

Voraussetzungen

Antragsstellung

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!