Bundesförderung effiziente Gebäude - Heizungsförderung
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde auch die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen nochmal angepasst.
Antragsberechtigte
- Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Private Hauseigentümer
Fördergegenstände
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Beinhaltet auch Einbau und Optimierung des Heizsystems
Fördersatz
- Fördersatz von 30% für Heizungen
- Plus 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird und ein natürliches Kältemittel genutzt wird
- Höchstgrenzen gestaffelt nach Nettogrundfläche
- Bis 150 m2: max. 30.000 €, danach
- bis 400 m2: 200 € pro m2
- bis 1000 m2: 120 € pro m2
- ab 1000 m2: 80 € pro m2
- Achtung: Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus nur für selbstgenutztes Wohneigentum
Voraussetzungen
- Einbindung eines qualifizierten Energieberaters bzw. einer Fachfirma
- Technische Mindestanforderungen laut Richtlinie müssen eingehalten werden
- Leistungsvertrag muss bei Antragsstellung unter Vereinbarung einer auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein
Antragsstellung
- Über das BAFA-Antragsportal
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!