Niedrigschwellige Innovationsförderung (nIFP)

Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk bietet Anreize durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neu vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder  Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung

Fördergegenstände

  • Anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen, bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen.
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind

Fördersatz

  • Zuschuss für kleine Unternehmen max. 45%, mittlere Unternehmen max. 35% der förderfähigen Ausgaben
  • Maximalsumme: 100.000€

Voraussetzungen

  • Personalkosten müssen mind. 50% der förderfähigen Ausgaben ausmachen
  • Vorhaben muss in einem RIS3-Feld des Landes Niedersachsen liegen
  • Erfüllung qualitative Kriterien (Punkt 3 "Projektbeschreibung")

Antragsstellung

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