Modul 4a: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung
Kleine und mittlere Unternehmen können im Rahmen der Basisförderung ineffiziente Bestandsanlagen bestimmter Kategorien ersetzen. Es kein umfangreiches Konzept notwendig, lediglich der Nachweis, dass die Endenergie sich mit der neuen Anlage um mindestens 15% reduziert.
Antragsberechtigte
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördergegenstände
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Fördersatz
- Zuschuss für kleine Unternehmen max. 15%, für mittlere Unternehmen 10%
- Investitionsvolumen muss mindestens 10.000€ pro Maßnahme betragen
- Bescheinigung über mind. 15% reduzierten Endenergieverbrauch der gelisteten Experten (Energieberatung Nichtwohngebäude - Anlagen und Systeme)
- Über das BAFA-Antragsportal
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!