Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bezuschusst die Entwicklung von neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung
  • Großunternehmen bis zu 499 MA sowie 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

Fördergegenstände

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln

Fördersatz

  • Zuschuss für kleine Unternehmen max. 45%, mittlere Unternehmen max. 35% der förderfähigen Ausgaben
  • Zuschuss für Großunternehmen (wie oben) max. 25%
  • Maximalsumme: 500.000 €
  • Für kooperierende Forschungseinrichtungen bis zu 100%, max. 300.000 €

Voraussetzungen

  • Personalkosten müssen mind. 50% der förderfähigen Ausgaben ausmachen
  • Vorhaben muss in einem RIS3-Feld des Landes Niedersachsen liegen
  • Erfüllung qualitative Kriterien (Punkt 3 Projektbeschreibung)

Antragsstellung

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!