Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bezuschusst die Entwicklung von neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen.
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie
- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Großunternehmen
Fördergegenstände
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
- Zusätzlich nur in der Übergangsregion (auch LK Celle):
- Vorhaben die nach der STEP-Verordnung das Ziel der Entwicklung oder Herstellung einer kritischen Technologie verfolgen oder
- Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in einem der vier entsprechenden Sektoren (digitale und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, Biotechnologien und Verteidigungstechnologien) verfolgen
Fördersatz
- Zuschuss für kleine Unternehmen max. 70%, mittlere Unternehmen max. 60% der förderfähigen Ausgaben und für Großunternehmen max. 50%
- Maximalsumme: 1.000.000 €
- Für kooperierende Forschungseinrichtungen bis zu 100%, max. 300.000 €
Voraussetzungen
- Personalkosten müssen mind. 50% der förderfähigen Ausgaben ausmachen
- Vorhaben muss in einem RIS3-Feld des Landes Niedersachsen liegen
- Erfüllung qualitative Kriterien (Punkt 3 Projektbeschreibung)
Antragsstellung
- Kundenportal der NBank
- Programmlaufzeit: Mindestens bis Ende 2027
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!