Gründungszuschuss
Sie beziehen Arbeitslosengeld und wollen sich selbstständig machen? Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit gibt der Bund ihnen Starthilfe für Ihre Existenzgründung.
Antragsberechtigte
- Personen die Arbeitslosengeld beziehen und zu Beginn ihrer Selbsständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG haben
Fördergegenstände
- Gründungszuschuss in aufgeteilt in 2 Phasen
Fördersatz
- Phase 1: In den ersten 6 Monaten: Höhe des zuletzt erhaltenen ALG plus 300 € zur sozialen Absicherung
- Phase 2: Danach 9 Monate lediglich noch 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung
Voraussetzungen
- Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden
Antragsstellung
- Über die Bundesagentur für Arbeit (Erstgespräch)
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!