Gründungszuschuss

Sie beziehen Arbeitslosengeld und wollen sich selbstständig machen? Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit gibt der Bund ihnen Starthilfe für Ihre Existenzgründung.

Antragsberechtigte

  • Personen die Arbeitslosengeld beziehen und zu Beginn ihrer Selbsständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG haben

Fördergegenstände

  • Gründungszuschuss in aufgeteilt in 2 Phasen

Fördersatz

  • Phase 1: In den ersten 6 Monaten: Höhe des zuletzt erhaltenen ALG plus 300 € zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: Danach 9 Monate lediglich noch 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung

Voraussetzungen

  • Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden

Antragsstellung

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!