Bundesförderung effiziente Gebäude - Heizungsförderung

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde auch die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen nochmal angepasst.

Antragsberechtigte

  • Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Private Hauseigentümer

Fördergegenstände

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Beinhaltet auch Einbau und Optimierung des Heizsystems

Fördersatz (NWG - Nicht-Wohngebäude)

  • Fördersatz von 30% für Heizungstausch, für Wärmepumpen ab Q1 2027 nur noch 15%
  • Wertschöpfungs-Bonus bei Wärmepumpen mit Ursprung in der Union: + 15 %-Punkte (ab 1. Quartal 2027)
  • Höchstgrenzen gestaffelt nach Nettogrundfläche

Voraussetzungen

Antragsstellung

  • Über die KFW

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