Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Förderung der Beschaffung und Errichtung bestimmter Wärmeerzeuger zur Prozesswärmebereitstellung.
Antragsberechtigte
- Private und kommunale Unternehmen, Freiberufler, Contractoren
Fördergegenstände
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
- Solarkollektoren
- Biomasseanlagen (für feste Biomasse)
- Wärmepumpen (müssen mit erneuerbarem Strom betrieben werden)
- Förderfähig sind neben den Wärmeerzeugern
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
- Anbindungen an Wärmesenken (Verbraucher)
- Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung (z.B. Fundament)
- Machbarkeitsstudie
- Installations- und Montagekosten
Achtung: Erzeugte Wärme muss zu >50% zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen genutzt werden!
Ausgeschlossen sind u.a. Personal-, Betriebs- und Herstellungskosten und Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe
Fördersatz
- Zuschuss max. 60% für kleine Unternehmen, 50% für mittlere Unternehmen und 40% für Großunternehmen
- Biomasse-Anlagen mit reduziertem Fördersatz (40%, 30% und 20%)
- Obergrenze: 20 Mio. €
Voraussetzungen
- Angebot muss vorliegen (Kalkulation Förderung auf Angebotsbasis)
- Technische Anforderungen nach Vorgabe des BAFA
Antragsstellung
- Über das BAFA-Antragsportal
Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!