Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Förderung der Beschaffung und Errichtung bestimmter Wärmeerzeuger zur Prozesswärmebereitstellung.

Antragsberechtigte

  • Private und kommunale Unternehmen, Freiberufler, Contractoren

Fördergegenstände

  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
    • Solarkollektoren
    • Biomasseanlagen (für feste Biomasse)
    • Wärmepumpen (müssen mit erneuerbarem Strom betrieben werden)
  • Förderfähig sind neben den Wärmeerzeugern
    • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
    • Anbindungen an Wärmesenken (Verbraucher)
    • Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung (z.B. Fundament)
    • Machbarkeitsstudie
    • Installations- und Montagekosten

Achtung: Erzeugte Wärme muss zu >50% zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen genutzt werden!

Ausgeschlossen sind u.a. Personal-, Betriebs- und Herstellungskosten und Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe

Fördersatz

  • Zuschuss max. 60% für kleine Unternehmen, 50% für mittlere Unternehmen und 40% für Großunternehmen
  • Biomasse-Anlagen mit reduziertem Fördersatz (40%, 30% und 20%)
  • Obergrenze: 20 Mio. €

Voraussetzungen

Antragsstellung

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!