Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bezuschusst die Entwicklung von neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie
  • Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Großunternehmen

Fördergegenstände

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
  • Zusätzlich nur in der Übergangsregion (auch LK Celle):
    • Vorhaben die nach der STEP-Verordnung das Ziel der Entwicklung oder Herstellung einer kritischen Technologie verfolgen oder
    • Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in einem der vier entsprechenden Sektoren (digitale und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, Biotechnologien und Verteidigungstechnologien) verfolgen

Fördersatz

  • Zuschuss für kleine Unternehmen max. 70%, mittlere Unternehmen max. 60% der förderfähigen Ausgaben und für Großunternehmen max. 50%
  • Maximalsumme: 1.000.000 €
  • Für kooperierende Forschungseinrichtungen bis zu 100%, max. 300.000 €

Voraussetzungen

Antragsstellung

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