Gründen in Niedersachsen wird einfacher
Das Wirtschaftsministerium und die Clearingstelle des Landes haben Maßnahmen zur Erleichterung von Unternehmensgründungen umgesetzt. Die Maßnahmen sind aus dem Praxischeck "Einfach gründen für Startups" hervorgegangen und beinhalten u.a. folgende Änderung:
- Vergaberecht: Seit dem 01.01.26 entfällt für Startups bei Zuwendungen bis 100 TEUR oder Auftragswerten bis 25 TEUR die Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts. Bei höheren Beträgen sind drei Vergleichsangebote ausreichend.
- Förderprogramme: innomatch bietet einen speziellen Förderfinder für Startups, der Landes-, Bundes- und EU-Programme bündelt. Ein zentraler Förderfinder des Landes mit intelligenter Suche, der zu Antragsportalen verlinkt, ist in Entwicklung.
- Projektstart: Kleine und mittlere Vorhaben bis 100 TEUR im Bereich Unternehmensförderung können bereits nach Antragstellung begonnen werden. Bei Förderungen bis 200 TEUR oder maximal 18 Monaten Laufzeit entfällt der ausführliche Zwischennachweis.
- Digitalisierung und Mehrsprachigkeit: Der Förderfinder von innomatch ist zweisprachig (Deutsch/Englisch) verfügbar. Auf Bundesebene ist ein zentrales Webportal für die digitale Unternehmensanmeldung geplant, das 6.000 kommunale Verfahren auf einen einheitlichen Prozess vereinfachen soll.
- Forschungsausgründungen: Für Ausgründungen aus der Forschung, insbesondere im Zusammenhang mit IP-Rechte und Hochschulinfrastruktur, wird an einer Neufassung des Hochschulgesetzes gearbeitet, um Erleichterungen zu schaffen.