Die neue EU-Verpackungsverordnung: Das ändert sich für Unternehmen
Am 12. August tritt nach 18 Monaten Übergangsfrist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Sie wird in den kommenden Jahren deutlich strengere Anforderungen an Verpackungen mit sich bringen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu verringern, Recycling zu stärken und Mehrweg zu fördern.
- Nachhaltigkeitsanforderungen
- Verpackungen müssen materialeffizient, langlebig und recyclingfähig sein.
- Vorgaben zu Mindestanteilen von Rezyklaten in bestimmten Verpackungen.
- Bestimmte unnötige oder schwer recycelbare Verpackungen sollen reduziert oder verboten werden.
- Abfallvermeidung- und Reduzierung
- Vorgaben zur Verringerung des Verpackungsvolumens (z. B. weniger „Luft“ in Kartons).
- Zielvorgaben zur Reduktion des gesamten Verpackungsaufkommens in der EU.
- Kennzeichnungspflichten
- Einheitliche Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien (z. B. Kunststoff, Papier, Glas).
- Klare Hinweise, in welchen Sammel- bzw. Entsorgungsweg die Verpackung gehört.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Inverkehrbringer tragen mehr Verantwortung für Sammlung, Verwertung und Entsorgung ihrer Verpackungen.
- Anpassungen bei den Systembeteiligungs- und Finanzierungspflichten.
- Wiederverwendbare Verpackungen / Mehrweg
- Förderung und teilweise Verpflichtung von Mehrwegverpackungen im Handel und in der Gastronomie.
- Einführung bzw. Ausweitung von Mehrwegquoten in bestimmten Bereichen.
- Pfand- und Rücknahmesysteme
- Ausbau bestehender Pfandsysteme und Einführung weiterer Rücknahmepflichten für bestimmte Verpackungen.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen sollten frühzeitig ihre Verpackungen auf Konformität mit den neuen Vorgaben prüfen, Materialien und Designs auf bessere Recyclingfähigkeit und höhere Rezyklatanteile umstellen und die Kennzeichnung anpassen. Zudem ist eine enge Abstimmung mit Lieferanten, Entsorgern und Systembetreibern sinnvoll, um Pfand-, Rücknahme- und Mehrweglösungen rechtssicher und wirtschaftlich umzusetzen.