DigiRess: Förderung für digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in Unternehmen
Das BMUKN hat eine neue Richtlinie mit dem etwas sperrigen Titel „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ veröffentlicht.
Das Programm zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Ausgerichtet ist es als investives Programm für Unternehmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
- Antragsberechtigte:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insb. Kleinstunternehmen, Start-ups und KMU
- Großunternehmen nur in Verbundprojekten in Zusammenarbeit mit KMU und bei Beteiligung durch KMU von mind. 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten
- Kommunale Unternehmen nur bei besonderem Bundesinteresse und bei überregionalem Modellcharakter, Skalierbarkeit oder besonderem Transferpotenzia
- Fördergegenstand: Digitale Lösungen für einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in Unternehmen oder zur Stärkung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse
- Steigerung der Ressourceneffizienz und emissionsarmen Produktion
- Erhöhung der Produktlebensdauer und Nutzungsintensität
- Stärkung der Kreislaufführung innerhalb und zwischen Unternehmen
- Wiederverwendung, Weiterverwendung, Rückführung oder Recycling
- Sicherstellung der digitalen Transparenz und Produktverfolgung
- Beeinflussung des Nutzer-/Konsumentenverhaltens durch innovative Anreizsysteme
- Förderfähige Maßnahmen (auch außerhalb der u. g. Schwerpunkte möglich, sofern ein wesentlicher Beitrag zur Zielstellung der Richtlinie gegeben ist):
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen, z. B. integrierte Prozess- und Ressourcenplanung
- Digitale Optimierung der Produktgestaltung, z. B. Produktdesigns für Sekundärrohstoffe
- Digitale Geschäftsmodelle für eine ressourcenschonende und zirkuläre Wirtschaft, z. B. Plattformen für Sharing, Wieder-/Weiterverwendung und Rückführung von Produkten
- Digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit entlang des Lebenszyklus von Produkten/Materialien, z. B. Einsatz Digitaler Produktpässe oder Digitaler Zwillinge
- Voraussetzung: u. a. erhebliches Bundesinteresse bzw. bei kommunalen Unternehmen besonderes Bundesinteresse
- Förderumfang:
- Fördersumme: mind. 100.000 Euro und max. 1 Mio. Euro
- Festlegung der zuwendungsfähigen Kosten und Förderhöhe abhängig von der beihilferechtlichen Grundlage (AGVO oder de-minimis)
- Angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt
Für einen Antrag ist im ersten Schritt die Einreichung einer Projektskizze bis zum 15. Juni über das Antragsportal notwendig