DigiRess: Förderung für digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in Unternehmen

Quelle: www.eurooffice.de

Das BMUKN hat eine neue Richtlinie mit dem etwas sperrigen Titel „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ veröffentlicht.

Das Programm zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Ausgerichtet ist es als investives Programm für Unternehmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.


  • Antragsberechtigte:
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insb. Kleinstunternehmen, Start-ups und KMU
    • Großunternehmen nur in Verbundprojekten in Zusammenarbeit mit KMU und bei Beteiligung durch KMU von mind. 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten
    • Kommunale Unternehmen nur bei besonderem Bundesinteresse und bei überregionalem Modellcharakter, Skalierbarkeit oder besonderem Transferpotenzia

  • Fördergegenstand: Digitale Lösungen für einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in Unternehmen oder zur Stärkung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse
    • Steigerung der Ressourceneffizienz und emissionsarmen Produktion
    • Erhöhung der Produktlebensdauer und Nutzungsintensität 
    • Stärkung der Kreislaufführung innerhalb und zwischen Unternehmen
    • Wiederverwendung, Weiterverwendung, Rückführung oder Recycling
    • Sicherstellung der digitalen Transparenz und Produktverfolgung
    • Beeinflussung des Nutzer-/Konsumentenverhaltens durch innovative Anreizsysteme

  • Förderfähige Maßnahmen (auch außerhalb der u. g. Schwerpunkte möglich, sofern ein wesentlicher Beitrag zur Zielstellung der Richtlinie gegeben ist):
    • Digitale Optimierung von Produktionsprozessen, z. B. integrierte Prozess- und Ressourcenplanung
    • Digitale Optimierung der Produktgestaltung, z. B. Produktdesigns für Sekundärrohstoffe
    • Digitale Geschäftsmodelle für eine ressourcenschonende und zirkuläre Wirtschaft, z. B. Plattformen für Sharing, Wieder-/Weiterverwendung und Rückführung von Produkten
    • Digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit entlang des Lebenszyklus von Produkten/Materialien, z. B. Einsatz Digitaler Produktpässe oder Digitaler Zwillinge

  • Voraussetzung: u. a. erhebliches Bundesinteresse bzw. bei kommunalen Unternehmen besonderes Bundesinteresse

  • Förderumfang:
    • Fördersumme: mind. 100.000 Euro und max. 1 Mio. Euro
    • Festlegung der zuwendungsfähigen Kosten und Förderhöhe abhängig von der beihilferechtlichen Grundlage (AGVO oder de-minimis)
    • Angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt

Für einen Antrag ist im ersten Schritt die Einreichung einer Projektskizze bis zum 15. Juni über das Antragsportal notwendig