Neue Bundesförderprogramme für E-LKW-Ladeinfrastruktur und klimafreundliche Busse
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen und Verkehrsbetriebe mit zwei neuen Förderprogrammen beim Umstieg auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge: einer Richtlinie zur „Ladeinfrastruktur für e-Lkw“ sowie einer neuen Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für E-LKW
Antragsberechtigte
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Aufruf A)
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, inkl. kommunaler Unternehmen (Aufruf B)
- Juristische Personen des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen für öffentliche Ladeinfrastruktur (Aufruf C)
Fördergegenstand
- Anschaffung und Errichtung fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur für schwere E-Lkw (Klassen N2 und N3)
- Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen, Depots, Logistik-Standorten (Aufrufe A und B)
- Öffentliche Ladeinfrastruktur an Rastanlagen, Lade-Hubs, Umschlagpunkten (Aufruf C)
- Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Lade-/Last-/Energiemanagementsysteme, sofern technisch notwendig
- Voraussetzung: Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung
Förderhöhe
- Grundsätzlich bis zu 500 Euro (netto) pro kW Ladeleistung als Festbetragsfinanzierung
- Aufruf A (KMU):
- 500 Euro (netto) pro kW als Festbetrag
- Pro Antrag bis zu 300.000 Euro (De-minimis) bzw. bis zu 1 Mio. Euro (AGVO)
- Aufruf B (alle Unternehmen, nicht-öffentlich):
- Bis zu 500 Euro (netto) pro kW, Förderintensität frei wählbar
- Pro Antrag max. 5 Mio. Euro
- Aufruf C (öffentlich):
- Bis zu 500 Euro (netto) pro kW, Förderintensität frei wählbar
- Pro Antrag max. 5 Mio. Euro
- Bewilligungszeitraum: max. 24 Monate (A und B) bzw. 30 Monate (C)
Förderprogramm Alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Antragsberechtigte
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind (z. B. Verkehrsunternehmen)
Fördergegenstand
- Beschaffung von Bussen mit
- batterieelektrischem Antrieb (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse)
- brennstoffzellenbasiertem Antrieb (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range-Extender)
- Umrüstung konventioneller Busse auf diese alternativen Antriebe
- Beschaffung und Errichtung von Lade- oder Betankungsinfrastruktur
- Studien und Analysen zum Einsatz von Bussen mit alternativen Antrieben
Förderhöhe
- Förderung der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu konventionellen Bussen bzw. herkömmlicher Infrastruktur
- Förderart: Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung (wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt)
- Konkrete Förderquoten, -summen und Antragsfristen werden in jährlich geplanten Aufrufen bekannt gegeben