Neue Bundesförderprogramme für E-LKW-Ladeinfrastruktur und klimafreundliche Busse

Quelle: www.eurooffice.de

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen und Verkehrsbetriebe mit zwei neuen Förderprogrammen beim Umstieg auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge: einer Richtlinie zur „Ladeinfrastruktur für e-Lkw“ sowie einer neuen Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für E-LKW

Antragsberechtigte

  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Aufruf A)
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, inkl. kommunaler Unternehmen (Aufruf B)
  • Juristische Personen des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen für öffentliche Ladeinfrastruktur (Aufruf C)

Fördergegenstand

  • Anschaffung und Errichtung fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur für schwere E-Lkw (Klassen N2 und N3)
  • Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen, Depots, Logistik-Standorten (Aufrufe A und B)
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur an Rastanlagen, Lade-Hubs, Umschlagpunkten (Aufruf C)
  • Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Lade-/Last-/Energiemanagementsysteme, sofern technisch notwendig
  • Voraussetzung: Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung

Förderhöhe

  • Grundsätzlich bis zu 500 Euro (netto) pro kW Ladeleistung als Festbetragsfinanzierung
  • Aufruf A (KMU):
    • 500 Euro (netto) pro kW als Festbetrag
    • Pro Antrag bis zu 300.000 Euro (De-minimis) bzw. bis zu 1 Mio. Euro (AGVO)
  • Aufruf B (alle Unternehmen, nicht-öffentlich):
    • Bis zu 500 Euro (netto) pro kW, Förderintensität frei wählbar
    • Pro Antrag max. 5 Mio. Euro
  • Aufruf C (öffentlich):
    • Bis zu 500 Euro (netto) pro kW, Förderintensität frei wählbar
    • Pro Antrag max. 5 Mio. Euro
  • Bewilligungszeitraum: max. 24 Monate (A und B) bzw. 30 Monate (C)

Förderprogramm Alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Antragsberechtigte

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind (z. B. Verkehrsunternehmen)

Fördergegenstand

  • Beschaffung von Bussen mit
    • batterieelektrischem Antrieb (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse)
    • brennstoffzellenbasiertem Antrieb (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range-Extender)
  • Umrüstung konventioneller Busse auf diese alternativen Antriebe
  • Beschaffung und Errichtung von Lade- oder Betankungsinfrastruktur
  • Studien und Analysen zum Einsatz von Bussen mit alternativen Antrieben

Förderhöhe

  • Förderung der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu konventionellen Bussen bzw. herkömmlicher Infrastruktur
  • Förderart: Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung (wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt)
  • Konkrete Förderquoten, -summen und Antragsfristen werden in jährlich geplanten Aufrufen bekannt gegeben