Neue Bundesförderung "Gewerbe zu Wohnen" startet im Juli

Quelle: www.eurooffice.de

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet zum 1. Juli 2026 das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen". Mit einem Gesamtbudget von 300 Millionen Euro im Jahr 2026 wird der Umbau von Nichtwohngebäuden in klimafreundlichen Wohnraum gefördert. Das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren:

  • Natürliche und juristische Personen (öffentlich und privat)
  • Personengesellschaften

Wofür wird gefördert?

Der Umbau von beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Pro Vorhaben muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

Förderfähig sind vorhabenbezogene Kosten wie:

  • Baukonstruktionsanpassungen und Grundrissänderungen
  • Innenausbau und Außenanlagenumgestaltung
  • Baubegleitung/Fachplanung

Wie hoch ist die Förderung?

FörderkomponenteHöhe
Fördersatz bis zu 30 %
Max. je Wohneinheit 100.000 Euro
Max. pro Unternehmen (3 Jahre) 300.000 Euro (De-minimis)

Wichtige Voraussetzungen

  • Energetische Sanierung innerhalb von 54 Monaten zum Effizienzhaus 85 mit erneuerbaren Energien (EH 85 EE)
  • Bei Denkmälern: EH Denkmal EE
  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich

Kombinationsmöglichkeiten

Die Förderung ist mit anderen Programmen wie der BEG Wohngebäude – Kredit (261) kombinierbar, sofern die Summe der Fördermittel die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.

Antragstellung

Laufende Antragsmöglichkeiten voraussichtlich ab Juli 2026 direkt bei der KfW (Tel.: 0800/539-9002, Antragsportal folgt)